Allgemeine Geschäftsbedingungen
Harald Seidl Visual Image
Die Firma Harald Seidl Visual Image (im Weiteren: Visual Image) räumt, soweit nicht schriftlich anderweitig ausdrücklich vereinbart, Rechte (Nutzungslizenzen) nach folgenden Festlegungen an im Auftrag erstellten Bildern (Visualisierungen) ein.
Regellizenz: Eingeräumt wird die individuelle, räumlich und zeitlich nicht befristete Nutzung durch den Auftraggeber (Lizenznehmer). Damit erfasst ist die Nutzung durch alle Mitarbeiter der Auftraggeber in beliebigen Medien. Weitergabe an Dritte ist ausschließlich im Rahmen der Nutzung durch den Auftraggeber zur Verwendung für den Auftraggeber zugelassen (z. B. an Makler zur Bewerbung von Produkten des Auftraggebers). Eine Werbung für Dritte darf nur im Rahmen einer Zweitnutzerlizenz nach den unter b) festgehaltenen Regeln erfolgen.
Zweitnutzer-Lizenz: Sofern Tochtergesellschaften, selbständige Zweigstellen oder Vertragspartner der Inhaber einer Regellizenz darunter fallende Visualisierungen für eigene Zwecke (Darstellung, Werbung oder Vergleichbares) nutzen wollen, können diese eine Zweitnutzerlizenz von Visual Image erwerben.
Eigentumsrechte an Visualisierungen werden, sofern nicht als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt, in keinem Fall eingeräumt. Abtretungen oder sonstige Verfügungen über eingeräumte Lizenzrechte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Visual Image möglich.
Sofern durch fahrlässiges Verschulden eines Lizenznehmers Visualisierungen (z. B. auch durch Dritte) lizenzwidrig verwendet werden, haftet der Lizenznehmer für den entstandenen Schaden in Gesamtschuld mit dem Schädiger. Lizenznehmer verpflichten sich, ausreichende Maßnahmen zum Lizenzschutz der lizenzierten Visualisierungen zu treffen.
Die Erteilung der Lizenzen nach Buchstaben a) und b) erfolgt exklusiv, sofern dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Der Lizenznehmer hat auf Verlangen des Lizenzgebers die rechtmäßige Nutzung von gekauften Bildern zu belegen (z. B. Belegexemplare, Screenshots). Jegliche unberechtigte Nutzung oder Weitergabe der Bilder ist schadensersatzpflichtiSoweit Nutzern eine Lizenz gem. Ziff.
Soweit Nutzern eine Lizenz gem. Ziff. 1.1 oder 1.2 eingeräumt wird, ist bei Bildveröffentlichung auf Webseiten sowie im redaktionellen Zusammenhang entweder am Bild, im Impressum oder einem sonstigen Bildnachweis ein Urhebervermerk wie folgt zu machen: „Visualisierung: www.visual-image.at“.
Visualisierungen dürfen nicht für pornographische, kriminelle, rufschädigende oder entwürdigende Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung auf Social-Media-Plattformen (Facebook etc.), bei welchen durch Hochladen auf deren Server uneingeschränkte Nutzungsrechte an den Bildern vermittelt werden, ist verboten.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Vertragsparteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.